Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tiefenbach, auf der B 85, im Abschnitt 3100, bei km 0,130, Richtung Passau mit 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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