Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterföhring, auf der A 99, Ri. AK Süd (A 8), Abschnitt 430, km 4.750 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement Trailer durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h. Durch die Geschwindigkeitsmessung wurden 82 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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