Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Himmelkron, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 280, km 3,990 nicht eingehalten. Geschwindigkeit 86 km/h, Abstand 25 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0 mit Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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