Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, Abschnitt 1040, bei km 9.694, li. Spur mit 21 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 dokumentierte mit Foto 101 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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