Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Heilbronner Straße, FR stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 69 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffiphot-S und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung
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