Informationen zur Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont

Die Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont bearbeitet Verkehrsordnungwidrigkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont mit seinen 12 Städten und Gemeinden.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, werden im Landkreis Hameln-Pyrmont u. a. regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Geahndet werden Verstöße aller Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr, also Führer und Halter von Kraftfahrzeugen sowie Radfahrer und Fußgänger durch die Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (unter 56 Euro) kann der Betroffene auch durch die Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont verwarnt werden. Es wird dann ein Verwarnungsgeld erhoben. Wird dieses von dem Betroffenen nicht akzeptiert, ergeht ein Bußgeldbescheid. Ein Bußgeldbescheid ist im Gegensatz zur Verwarnung mit zusätzlichen Kosten (Gebühr und Auslagen) verbunden. Gegen Bußgeldbescheide kann innerhalb von zwei Wochen ab Zugang Einspruch eingelegt werden (Rechtsbehelf).

 

 

Adresse der Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont

Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14

Team Bußgeldstelle
Fluthamelstr. 15
31789 Hameln

Öffnunszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr und
14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag
durchgehend von 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uh