Informationen zur Bußgeldstelle Landkreis Osterholz
Bußgeldstelle Landkreis Osterholz bearbeitet in ihrem Zuständigkeitsbereich mit 8 Gemeinden unter anderem auch Verstöße Bereich des Straßenverkehrsrechts.
Bestimmte Verstöße im Straßenverkehr, werden durch die Bußgeldstelle Landkreis Osterholz mit Geldstrafen, Verwarnungsgeld oder Bußgeld, geahndet.
Dabei wird die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes für den jeweiligen Verstoß in einem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog festgelegt. In der Regel werden kleinere Verkehrsverstöße mit Verwarnungsgeld zw. 5 € und 55 € geahndet, ab 60 € für einen Verstoß wird ein Bußgeldbescheid durch die Bußgeldstelle Landkreis Osterholz erlassen.
Adresse der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz
Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14
Landkreis Osterholz
Sachgebiet Bußgeldstelle
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Öffnungszeiten:
Montags 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Dienstags 8 – 18 Uhr
Mittwochs 8 – 12 Uhr
Donnerstags 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Freitags 8 – 12 Uhr