Informationen zur Bußgeldstelle Schwerin
Die Bußgeldstelle Schwerin bearbeitet sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin. Hierzu zählt neben den Verwarn- und Bußgeldverfahren durch die Bußgeldstelle Schwerin auch die Überwachung auferlegter Fahrverbote.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.
Die Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in Form von Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern durch die Bußgeldstelle Schwerin geahndet.
Verwarnungsgelder können bis zu einer Höhe von 55 EURO angeboten werden. Es kommen keine Verfahrenskosten hinzu. Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn das angebotene Verwarnungsgeld fristgerecht an die Bußgeldstelle Schwerin gezahlt wird.
Das Verwarnungsgeld ist ein Angebot, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt. Gegen die Verwarnung ist kein Rechtsmittel möglich. Sofern Sie sich zu einer angebotenen Verwarnung äußern, ohne das Verwarnungsgeld zu zahlen, wird durch die Behörde entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne Rückäußerung das Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, sind zusätzlich die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) zu zahlen.
Die Gebühr beträgt zur Zeit 25,00 € bei Festsetzung einer Geldbuße bis 500,00 €; bei einer höheren Geldbuße wird eine Gebühr von 5 % der festgesetzten Geldbuße erhoben. Als Auslagen der Verwaltung werden 3,50 € für die Zustellung des Bußgeldbescheides erhoben.
Adresse der Bußgeldstelle Schwerin
Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14
Fachdienst Ordnung
Ordnungsbehördliche Aufgaben
– Bußgeldstelle –
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen