Informationen zur Bußgeldstelle Steinfurt
Verkehrsordnungswidrigkeiten können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld durch die Bußgeldstelle Steinfurt geahndet werden.
Bei Schriftlichen Verwarnungen mit Annahme des angebotenen Verwarnungsgeld ist der Vorgang erledigt.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Bußgeldkatalog ist festgelegt, wie hoch die Verwarnung oder die Geldbuße für eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit festzusetzen ist.
Bei groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln ist ein Fahrverbot anzuordnen.
Voreintragungen im Verkehrszentralregister sind zu berücksichtigen.
Die Bußgeldstelle Steinfurt übersendet Ihnen im Falle einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zunächst ein Schreiben in dem der Vorwurf klar dargestellt ist. Diesen Anhörungsbogen senden Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Bußgeldstelle Steinfurt zurück.
Adresse der Bußgeldstelle Steinfurt
Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14
Kreisverwaltung Steinfurt
Straßenverkehrsamt
Bußgeldstelle
Tecklenburger Str 10
48565 Steinfurt
Öffnungszeiten
Bußgeldstelle
Montag bis Donnerstag
von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr