In Memmingen, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 400, bei km 1.420 wurde der erforderliche Abstand zum Vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 34,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr