Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gerbrunn, Otto-Han-Straße, i.H. Haus.-Nr. 21 mit 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 40 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat Verwarnung / Anhörung …Mehr
Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Gerbrunn, Otto-Hahn-Straße, i. H. Hs.-Nr. 21 erhalten, Bußgeldstelle Gemeinde Gerbrunn
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gerbrunn, Otto-Hahn-Straße, i. H. Hs.-Nr. 21 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 40 km/h mit Lasermessung. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben.. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr