Am 01.10.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h der erforderliche Abstand von 72,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Emstek, BAB 1, km 161.278, Rtg. Osnabrück, nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Festgestellt mit VKS 3.0 Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.7.2 Bkat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr