Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Borken, auf der B 67, Abschn. 53, Höhe Unterführung Feldmark um 10 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat …Mehr