Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Geschwindigkeitsverstoß in Kirchlinteln-Heidekrug, B 215, Heidekrug, km 7,80, Rtg. Verden erstattet, Bußgeldstelle Landkreis Verden

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kirchlinteln-Heidekrug, B 215, Heidekrug, km 7,80, Rtg. Verden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h bei zulässigen 92 km/h. Mit Messgerät TRAFFIPHOT Kamera 0 wurden 70 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 20,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in Blender, In der Marsch 20, L 203, Flutbrücke, Richtung Verden verwarnt worden, Bußgeldstelle Landkreis Verden

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Blender, In der Marsch 20, L 203, Flutbrücke, Richtung Verden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 13 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab 83 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr

In 27299, Langwedel, OT Holtebüttel, A 27, km 38,449, RF Cuxhaven wurde die Abstandsunterschreitung von 55,50 m zur Ordnungswidrigkeitenanzeige gebracht, Bußgeldstelle Landkreis Verden

Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h wurde der erforderliche Abstand von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 27299, Langwedel, OT Holtebüttel, A 27, km 38,449, RF Cuxhaven nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr

In Oyten, A 1, km 90.265, RF Bremen / Münster wurde der nötige Sicherheitsabstand um 30,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Landkreis Verden

Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Oyten, A 1, km 90.265, RF Bremen / Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr