Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuss, Gladbacher Straße, (L 390), i. H. Friedhof mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit TraffiStar S350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr