Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,800, FR Dortmund um 16 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed 136 km/h. Verwarnungsgeld: 30,00 €. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr