Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu Zachun, auf der Hauptstraße, K 30 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 62 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 …Mehr