Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 31.07.2015 in Waldburg-Ried, L 326 um 26 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 96 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Ravensburg Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr