In Neuss, auf der A 46, bei km 61,900 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 26,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

Bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neuss, auf der A 46, bei km 61,900, Richtung Hagen nicht eingehalten.Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr