In Dormagen, auf der A 57, bei km 94,100, Fahrtrichtung Köln wurde der nötige Sicherheitsabstand um 41,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dormagen, auf der A 57, bei km 94,100, Fahrtrichtung Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § …Mehr