Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hammelburg, auf der Rhönstraße, Höhe Hs.-Nr. 19 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 45 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit LEIVTEC XV3 Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 …Mehr