Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Rheine, auf dem Lingener Damm, FR stadteinwärts um 43 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 71 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bußgeldstelle Stadt Rheine übersandte Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de …Mehr