Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rödermark, auf der Nieder-Röder Straße, Höhe Am Karnweg, Richtung Ober-Roden um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 68 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr