Benutzung eines elektronischen Gerätes in Stuttgart, auf der Stuttgarter Straße Höhe U-Halt Beskidenstraße als Führer eines Kraftfahrzeugen wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Stuttgart

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein elektronisches Gerät in Stuttgart, auf der Stuttgarter Straße Höhe U-Halt in der Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen,aufnehmende Beamte. 100,00 € Bußgeld Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr