Am 25.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 89077 Ulm, Illerstr. , Fahrtrichtung Stadtmitte um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 71 km/h Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ulm Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne …Mehr