Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Waiblingen, B 14/B 29, Höhe Bahnbrücke festgestellt, Bußgeldstelle Waiblingen

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Waiblingen, B 14/B 29, Höhe Bahnbrücke, Fahrtrichtung Fellbach/Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan F 1 HP , Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Bei Rot gefahren in Waiblingen, auf der L 1193 zwischen Ruhr- und Jesistrasse – Fahrtrichtung Waiblingen

Rotlichtverstoß in 71332 Waiblingen, L 1193 zwischen Ruhr- und Jesistrasse Fahrtrichtung Waiblingen Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr

Handyverstoß mit Geschwindigkeitsüberschreitung in Waiblingen, auf der B 14 festgestellt, Bußgeldstelle Waiblingen

Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 17.02.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Waiblingen, auf der B 14, AS WN-Nord, AS WN-Mitte, km 1,0 Fahrtrichtung Waiblingen Beweismittel: PoliScan Speed, Foto. Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat Ferner wurde hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h bei erlaubten 100 km/h …Mehr

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurdeGeschwindigkeitsverstoß in Waiblingen, auf der B 14 begangen, Bußgeldstelle Waiblingen

Am 25.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Waiblingen, auf der B 14, a. H. Ausfahrt Waiblingen-Mitte, Fahrichtung Winnenden um 11 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 111 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr