Um 43 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift überschritten, Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart

In Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan F1 HP mit Foto 93 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § …Mehr