Verkehrsordnungswidrigkeit durch Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB 9, St. Gangloff, Berlin – München, km 189.0 begangen, Zentrale Bußgeldstelle Artern

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 9, St. Gangloff, Berlin – München, km 189.0 . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 121 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr