Sicherheitsabstand in Mannheim, BAB 6, km 568,4, FR MA-HN unterschritten wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeld: 160,00 € …Mehr