Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Immendingen, auf der A 81 festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Immendingen, auf der A 81, bei km 704,890, Singen-Stuttgart. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed 109 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr