Zulässige Höchstgeschwindigkeit e in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h 149 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Sensormessung  mit stat. Messsystem Traffistar S 330 und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. …Mehr

In Bretzfeld, auf der BAB 6, km 654,000, Nürnberg-Mannheim zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bretzfeld, auf der BAB 6, km 654,000, Nürnberg-Mannheim um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle …Mehr

In Mannheim, BAB 6, bei km 569,500, FR Mannheim-Heilbronn erlaubte Geschwindigkeit um 51 km/h überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 569,500, Fahrtrichtung Mannheim-Heilbronn begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 51 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed mit Foto, 171 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr

In Herbolzheim, BAB 5, km 731,00, Fahrtrichtung KA – BA wurde der nötige Sicherheitsabstand um 46,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Bielefeld Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Herbolzheim, BAB 5, km 731,00, Fahrtrichtung KA – BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Aufzeichnung, VKS 4.5 Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr