In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Pirna konnte für den Mandanten eine Umwandlung des Fahrverbotes in eine erhöhte Geldbuße erzielt werden. Vorausgehend ist ein Geschwindigkeitsverstoß vom 13.06.2018 in Altendorf, S 154. Mein Mandant hat die Geschwindigkeit innerhalb der Ortschaft um 40 km/h überschritten. Dies zieht mit Bußgeldbescheid des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge eine Geldbuße in Höhe vom 160, 00 EUR, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot nach sich. Das festgesetzte Fahrverbot stellte für meinen Mandant eine Katastrophe dar. Er ist Handwerker und daher beruflich zwingend auf seinen Führerschein angewiesen. Das Fahrverbot hätte für ihn den Jobverlust bedeutet. Trotz dessen, dass mein Mandant Wiederholungstäter ist, konnte das Amtsgericht Pirna von der Notwendigkeit der Fahrerlaubnis überzeugt werden. Mein Mandant war glücklich, seinem Job weiter wahrnehmen zu können.