Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Ulm konnte erreicht werden, das die Mandantin freigesprochen wurde. Dieser war ein von zwei Polizeibeamten angeblich beobachteter Handyverstoß, demnach die Benutzung ihres Mobiltelefons während sie ihr Fahrzeug bediente, vorgeworfen worden.

Die Mandantin, ihres Zeichens Diabetikerin, hatte jedoch nur ihr Blutzuckermessgerät benutzt, als sie gerade an einer Ampel stand. Dies konnte sie dem Gericht glaubhaft schildern. Beide Polizeibeamten konnten unter Inaugenscheinnahme des Messgerätes nicht ausschließen, dieses anstelle des Handy gesehen zu haben. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt „in dubio pro reo“ – „im Zweifel für die Betroffene“.

Das Ergebnis musste daher Freispruch lauten. Die Richterin reagierte äußerst ungehalten auf die Tatsache, dass durch die Polizei keinerlei detaillierte Aufzeichnungen über das Aussehen des beobachteten Gegenstandes gefertigt wurden. „Man stehle ihr hier mit schlechter Polizeiarbeit die Zeit“.

Der Mandantin konnten durch eine engagierte Verteidigung jedenfalls der Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 100,- Euro erspart werden.