Dem Mandanten, einem älteren Herrn, wurde vorgeworfen, in einem verkehrsberuhigten Bereich (10 km/h erlaubt) die Geschwindigkeit gleich zwei Mal innerhalb von zwei Minuten um genau 14 km/h übertreten zu haben.

Dafür sollte der Mandant jeweils 25,- Euro Verwarngeld zahlen. Bei Prüfung der Akten stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um zwei verschiedene, tatmehrheitlich begangene, Geschwindigkeitsverstöße in zufällig derselben Höhe handelte. Der Mandant fuhr zunächst in die eine und nur eine Minute später nach einem Wendemanöver in die andere Richtung. Dabei hatte er schlicht die Beschilderung übersehen und ging insgesamt von einer erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h aus, die er mit 24 km/h sogar beide Male deutlich unterschritt.

Die Behörde blieb trotz intensiver Verteidigungsbemühungen stur und bestand trotz geringer Schuld auf der Zahlung der Verwarngelder.

Der Richter vor dem Amtsgericht Göppingen konnte jedoch im Rahmen einer intensiven Diskussion davon überzeugt werden, beide Verfahren einzustellen, da er eine Ahndung nicht für geboten hielt. So hatte die kleine Unachtsamkeit des Mandanten letztlich keine Konsequenzen.