Ein Fahrverbot von einem Monat, eine Punkteeintragung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg von 2 Punkten und ein Bußgeld in Höhe von 240,00 EUR konnten bei der Messstelle BAB 2, km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder vermieden werden.
Meinem Mandanten wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 54 km/h vorgeworfen. Laut Anhörungsbogen sollte eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h an der Messörtlichkeit betragen haben. Die Messung selbst wurde mit dem Einseitensensor- ES 3.0 durchgeführt.
Nachdem umgehend bei der Bußgeldbehörde die Akteneinsicht beantragt wurde, wurde noch vor Erlass eines Bußgeldbescheides das Verfahren durch das Land Brandenburg eingestellt.