Heute konnte eine Verfahrenseinstellung vor dem AG Monschau erreicht werden. Gegenstand des Verfahrens war eine Messung mit einem Messgerät vom Typ Traffipax Speedophot. Dieses mobile Messgerät wurde von der Städteregion Aachen in Simmerath am Feuerwehrhaus aufgebaut, um das dortige Tempo 30 Limit zu überwachen. Die durchgeführte Messung beinhaltete gravierende Messfehler, weswegen die zuständige Richterin das Verfahren einstellte. Während der Messung befand sich gegenüber der Messstelle ein abgestellter Kastenwagen. Dieser wurde anscheinend vom Messbeamten nicht bemerkt. Dieser führte zu einer Beeinflussung des Radarstrahles des Messgerätes und hat somit Einfluss auf die Messung genommen. Eine Messung unter derartigen Bedingungen ist unzulässig, weswegen der von uns eingelegte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg hatte und unserem Mandanten ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg erspart blieb.