Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Braunschweig konnte wegen des sehr undeutlichen Fahrerbildes erneut eine Einstellung des Verfahrens gegen den Mandanten erreicht werden. Diesem kam es darauf an, keine Punkte in Flensburg zu bekommen.
In der Verhandlung wurde das Lichtbild in Augenschein genommen und auf die beim Mandanten fehlende Brille hingewiesen. Auch sei er nicht ausreichend identifizierbar, da das Bild eine starke Verpixelung aufweise. Das Gericht merkte sogleich an, es sei ein viel jüngerer Mann am Steuer als es der Mandant sei.
Sodann wurden weitere Lichtbilder auf dem Computer des Messbeamten in Augenschein genommen und versucht zu vergrößern. Auch dies blieb ohne Erfolg. Der Mandant, der sein Fahrzeug häufig an Freunde verleiht, war anhand der vorliegenden Bilder nicht eindeutig identifizierbar, was die Bußgeldbehörde jedoch nicht daran hinderte, mit diesem schlechten Foto das Verfahren gegen den Mandanten zu betreiben.
Das Verfahren wurde vom Gericht eingestellt. Der Mandant war sehr erleichtert und froh. Der Punkt konnte erfolgreich abgewehrt werden.