Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lauingen, Oberes Brunnental, Höhe Hs.-Nr. 2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 10 km/h, 32 km/h mit TraffiStar S350 mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: gkV Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte übersandter Vordruck Anhörung

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