Verbotswidrig wurde ein Mobiltelefon/Autotelefon am 14.10.2015 als Führer eines Kraftfahrzeuges in 88471 Laupheim, Danziger Str., ggü. HsNr. 24, Fahrtrichtung Zeppelinstr. benutzt. Festgestellt mit Messgerät speedophot Radar
Verletzte Vorschriften. § 23 Abs. 1 a, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Laupheim übersandt.
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