Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der L 36, zw. Fürstenwalde und Steinhövel, im Abschnitt 70, Fahrtrichtung Steinhövel um 49 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt und mit Bußgeldbescheid über 160,00 € mit 1 Monat Fahrverbot geahndet. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: speedophot digital mit Frontfoto ergab 48 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oder-Spree

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