Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, rechte Fahrspur Tunnelanfang die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 10 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 330 ergab 70 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf erließ Bußgeldbescheid

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