Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 169, Abschnitt 210, km 4,3, in FR Lauchhammer wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 8 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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