Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der linken Spur, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 57 km/h mit Induktionsschleifenmessung, Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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