Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bundesautobahn A 4, zw. Jarmen und Gützkow die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lichtmessverfahren und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 89 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 9 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Neubrandenburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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