Wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Gemeindefreien Gebiet, Harz/Landkreis Goslar, auf der Bundesstraße 4, von Braunlage nach Torfhaus, außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot-S.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar
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