Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Weiterstadt, auf der A 5, bei km 515,5 FR Frankfurt, Parkplatz Täubcheshöhe , außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt und mit Bußgeldbescheid über 100,00 € Bußgeld geahndet. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 101 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid

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