Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, km 64,9, Gem. Lichtenau, Fahrtrichtung Dresden – Aachen um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES8.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen
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