Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, Höhe km 334,0, FR Süden um 25 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 155 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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