Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, in Heldrungen, Richtung Schweinfurt, Höhe km 21,5 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 102 km/h bei zulässigen 80 km/h durch Piezomessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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