Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, Abschnitt 1040, bei km 9.694, li. Spur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 124 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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